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AfD Sachsen

In einer bedeutsamen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Dresden den Eilantrag der sächsischen AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Landesverfassungsschutz abgewiesen. Die am Dienstag bekanntgegebene Entscheidung stellt einen erheblichen juristischen Rückschlag für den Landesverband dar.

Das Gericht begründete seine Ablehnung mit dem Vorliegen „hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte“, die darauf hindeuten, dass die Partei Ziele verfolgt, welche sowohl die Menschenwürde als auch fundamentale demokratische Prinzipien untergraben. Diese Einschätzung erfolgte nach einer vorläufigen Prüfung der vorliegenden Fakten.

Die richterliche Entscheidung legitimiert somit vorerst die Bewertung des sächsischen Verfassungsschutzes, der die AfD im Freistaat als erwiesen rechtsextrem einstuft. Dies ermöglicht den Behörden, den Landesverband mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Für die AfD Sachsen, die zu den radikaleren Landesverbänden der Partei zählt, bedeutet dieses Urteil nicht nur einen Imageschaden, sondern auch potenzielle praktische Konsequenzen. Die Einstufung könnte sich auf die Mitgliederentwicklung, Wahlchancen und möglicherweise auch auf die Beschäftigungssituation von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst auswirken.

Die Partei hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Es bleibt abzuwarten, wie die AfD Sachsen auf diesen juristischen Rückschlag reagieren und welche weiteren rechtlichen Schritte sie unternehmen wird.

Diese Entwicklung fügt sich in einen breiteren Kontext ein, in dem verschiedene AfD-Landesverbände und die Jugendorganisation der Partei bereits vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie unterstreicht die wachsende Besorgnis staatlicher Institutionen über die politische Ausrichtung und die Aktivitäten der AfD.