Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Zum Schließen ESC drücken

Todesurteil

Ein 30-jähriger deutscher Staatsbürger wurde in Belarus zum Tode verurteilt, wie die Menschenrechtsorganisation Wjasna berichtet. Das Urteil erging am 24. Juni in einem teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess. Dem Mann werden mehrere Straftaten zur Last gelegt, darunter „Terrorismus“ und „Söldnertum“.

Verbindungen zu pro-ukrainischem Regiment vermutet

Wjasna zufolge steht die Verurteilung in Zusammenhang mit dem Kastus-Kalinouski-Regiment, einer Gruppe belarussischer Freiwilliger, die auf ukrainischer Seite gegen Russland kämpft. Dieses Regiment gilt in Belarus als „extremistische Gruppe“.

Sechs Anklagepunkte und Inhaftierung seit November 2023

Das Gericht befand den Deutschen in insgesamt sechs Punkten für schuldig, darunter die Beteiligung an einer „extremistischen Gruppe“ und Geheimdienstaktivitäten. Er befindet sich seit November 2023 in Haft.

Reaktion des deutschen Außenministeriums

Das Auswärtige Amt bestätigte die konsularische Betreuung des Verurteilten und setzt sich nach eigenen Angaben „intensiv“ für ihn ein. Deutschland lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab und bezeichnet sie als „grausam und unmenschlich“.

Hintergrund des Verurteilten

Laut einem von Wjasna zugeordneten LinkedIn-Profil arbeitete der 30-Jährige zuvor als Rettungshelfer für das Deutsche Rote Kreuz und als Sicherheitsmitarbeiter für die US-Botschaft in Berlin.

Belarus: Einziges europäisches Land mit Todesstrafe

Belarus ist das letzte Land Europas, das die Todesstrafe noch vollstreckt – ausschließlich an Männern. Die Hinrichtungen erfolgen durch Erschießung, wobei weder Zeitpunkt noch Begräbnisort den Angehörigen mitgeteilt werden.

Der Fall markiert das erste Gerichtsverfahren in Belarus wegen Söldnertum und reiht sich ein in eine Serie von Festnahmen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, den der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko unterstützt.